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Garten

Rechtlich gesehen gehört der Garten zum Haushalt dazu. Ob sich der Gartenbereich dabei in einer speziellen Anlage oder direkt hinter dem Haus selbst befindet, spielt keine Rolle. Haushalt und Garten sind jedoch eng miteinander verknüpft, dient dieser Außenbereich doch in seiner ursprünglichen Nutzung der Vorratshaltung. Denn in seiner Funktion ist der Garten zum Anbau von Obst oder Gemüse gedacht, welches man für den Eigenbedarf braucht.

Rund 69 Prozent der Gartenbesitzer sehen diesen Bereich ihres Haushalts jedoch als Ort der Erholung und Entspannung. Verschiedene Studien ergaben, dass Stressabbau im Garten leichter gelingt und die Arbeit in der freien Natur für 90 Prozent, trotz der damit verbundenen körperlichen Arbeit und Anstrengung, sehr erholsam ist.

Der Bereich eines Gartens ist abgegrenzt und wird von Privatpersonen dazu genutzt, um sich der Hege und Pflege von Pflanzen und Tieren zu widmen. Während die ursprünglichen Schrebergärten reine Nutzgärten waren, trifft man heute überwiegend Gärten an, die eine Mischung aus Nutzgarten und Erholungsort bieten. Während Kleingärten in den Städten überwiegend in entsprechenden Gartenanlagen oder Gartenkolonien vorzufinden sind, gehören sogenannte Ziergärten häufig ins direkte Umfeld von Wohngebäuden. Oft werden diese auch als Vorgarten bezeichnet. Es liegt vornehmlich am Anspruch heutiger Zeiten, dass Haushalt und Garten nicht mehr nur reine Nutzflächen sein sollen.