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Was ist der Unterschied zwischen einem Bauherrn und einem Hauptauftragnehmer?

Beim Bau, der Renovierung oder dem Umbau eines Hauses oder einer Wohnung ist es gut, klar zwischen Bauherr und Bauleiterunterscheiden zu können. Denn die Rollen der beiden im Bauablauf sind klar definiert.

Bauherr und Bauleiter sind Begriffe, die im Baujargon verwendet werden. Und Begriffe, die für den Laien manchmal schwer zu unterscheiden sind. Zumal es vorkommen kann, dass die Bauleitung und die Bauaufsicht von ein und derselben Person wahrgenommen werden.

Bauherr

Um die Dinge einfach darzustellen, sagen wir, dass der Bauherr ganz einfach der Kunde ist. Derjenige, der den Auftrag für die Baustelle erteilt. Es kann sich also um eine Privatperson handeln, aber auch um einen Gewerbetreibenden.

Ein Bauherr ist dabei sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich für das Bauvorhaben verantwortlich. Er hat zudem auch die Befugnis, über die Besetzung anderer Positionen am Bau zu entscheiden, beispielsweise über den Bauleiter, den Architekten oder die Handwerker.

Bauleiter

bauherrn 300x169 - Was ist der Unterschied zwischen einem Bauherrn und einem Hauptauftragnehmer?Der Bauleiter wiederum ist die Person oder das Unternehmen – z. B. ein Architekt, ein Ingenieurbüro oder ein Handwerker -, die bzw. das mit der Planung des Projekts beauftragt ist. Er überwacht die Arbeiten und koordiniert die verschiedenen Gewerke. Das alles geschieht unter den Anweisungen des Bauherrn und unter Einhaltung der Fristen und des Budgets. Der Bauherr kann auch der Bauleiter sein.

Bauträger

Wer einen Bauträger mit einem Bau beauftragt, ist nicht selbst Bauherr. Denn man erteilt zwar den Auftrag, wird aber erst nach der Fertigstellung zum Eigentümer, wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist. Im rechtlichen Sinne ist also der Bauträger auch der Bauherr.

Bauleiter und Bauherr: Jeder hat seine eigene Rolle

Um eine etwas konkretere Vorstellung von den Hauptunterschieden zu bekommen, die zwischen einem Bauherrn und Bauleiter bestehen können, hier einige Beispiele. Der Bauleiter kann aufgrund seiner technischen Fähigkeiten als Experte und seines Adressbuchs eine Liste von Bauunternehmern vorschlagen, die auf der Baustelle tätig werden können. Die endgültige Wahl liegt jedoch beim Bauherrn. Was die Rechnungen betrifft, so ist es eine der Aufgaben des Bauunternehmers, diese zu prüfen. Der Bauherr muss die Rechnungen bezahlen. Bei der Bauabnahme unterzeichnet der Bauherr immer das Protokoll, allerdings mit Unterstützung des Bauleiters.

Auch in Bezug auf Versicherungen unterscheiden sich Bauherr und Bauleiter. Der Bauherr muss sich gegen einen möglichen Rechtsstreit – sowohl mit dem Kunden als auch mit den beauftragten Unternehmen – über die Konformität der Arbeiten schützen. Er haftet auch, wenn Personen auf seiner Baustelle zu Schaden kommen, sogar wenn dies spielende Kinder sind, die eigentlich keinen Zugang hatten.

Es besteht in Deutschland keine Pflicht, eine Bauherrenhaftplichtversicherung abzuschließen. Da diese aber aufgrund der oben genannten Risiken sehr sinnvoll ist, gibt es kaum Bauherren, die darauf verzichten. Ebenfalls sinnvoll sind Versicherungen zum Schutz des Rohbaus vor Feuer, eine Risikounfallversicherung für alle Beschäftigten auf der Baustelle und eine Bauleistungsversicherung. Diese deckt Schäden durch unsaubere Arbeiten ab, etwa wenn beim Verputzen der Fassade Fehler gemacht werden.

Urhebender Autor: Redaktion Futura

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